
Wie bei allen Rentenarten beträgt auch bei Hinterbliebenenrenten der monatliche Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbezugs 0,3 Prozent. Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) sowie Erziehungsrenten werden um einen Abschlag gemindert, wenn die/der Versicherte vor dem 63. Lebens...
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